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Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuerbescheid erfolglos |
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Eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich die Eltern dreier Kinder gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde für ihr selbst genutztes Hausgrundstück gewandt hatten, war erfolglos.
Die Erste Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm sie nicht zur Entscheidung an. Die Erhebung der Grundsteuer als solche begegne nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG keinen Bedenken, so das Gericht in seinem Beschluss vom 18.02.2009. Ebenfalls sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Grundsteuer grundsätzlich ohne Rücksicht auf die familiären Verhältnisse des Grundbesitzers erhoben werde, so das BVerfG. Denn dies entspreche ihrem Charakter als Objektsteuer. BVerfG Beschluss vom 18.02.2009, Az.: 1 BvR 1334/07 |
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 3. September 2009 )
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