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Wartefrist und ortsübliche Vergleichsmiete Der Vermieter kann die Miete nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt und auf jedes beliebige Niveau erhöhen. Das Gesetz zieht klare Grenzen. Die einjährige Wartefrist Zunächst einmal muss der Vermieter zeitliche Vorgaben einhalten: Die bisherige Miete muss seit 15 Monaten unverändert fortbestanden haben. |
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